Ahnenforschung

  • Aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinie und diözesanen Bestimmungen dürfen von der Pfarre keine Auskünfte über persönliche Daten mehr erteilt werden. Es darf auch Ahnenforschern nicht mehr erlaubt werden, selbst in den Matrikenbüchern zu suchen.
  • Familien- und Ahnenforscher sind ausnahmslos auf die Online-Benutzung zu verweisen. www.matricula-online.eu
  • Geburts- und Taufbücher sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sperrfrist von 100 Jahren abrufbar, sofern die betroffene Person nicht mehr lebt; die Trauungsbücher (Sperrfrist: 75 Jahre, sofern die betroffene Person nicht mehr lebt) und die Sterbebücher (Sperrfrist: 30 Jahre) sind bis zum Ende der ‚Altmatriken‘(1938) online einsehbar.
  • Anfragen, die noch in eine Sperrfrist fallen und die Jahre bis 1938 betreffen, sind nicht online abrufbar. In allen Fällen, in denen Matrikendaten aus Altmatriken aus rechtlichen und wissenschaftlichen Gründen benötigt werden, sind die Antragsteller ausnahmslos an das Diözesanarchiv Wien, 1010 Wien, Wollzeile 2, Tel.: +43(0)1 51552/3673 od. 3297 zu verweisen. daw@edw.or.at