Firmung:

 

Anmeldung für die Firmung in der Propstei, Pfarrkanzlei, Domplatz 1

Die Anmeldung erfolgt persönlich durch den Firmkandidaten, 

dazu ist unbedingt der Taufschein mitzubringen.

  

Anmeldung in der Zeit vom 

18. bis 21. Okt. 2011   16.00 - 18.00 Uhr

Mindestalter = Geburtsjahrgang 1998  (und älter)

 

 

Das Patenamt ist ein geistliches Amt!  

Man braucht aber keinen Paten!
 
Wer mindestens 16 Jahre alt, gefirmt, nicht wiederverheiratet oder nicht nur standesamtlich verheiratet ist, 

kann das Patenamt übernehmen!